Durch die Erklärung von einem Rücktritt wird die Niederlegung eines Amtes vor der eigentlichen Amtsdauer begründet. Insbesondere im Bereich der Wirtschaft können Manager ihren Rücktritt erklären. Der Rücktritt kann dabei freiwillig aus eigenem Entschluss oder aufgrund von äußerem Drängen erfolgen.
Der auch als Demission bezeichnete Rücktritt kann als Rückabwicklung eines Vertrags angesehen werden, bei dem die empfangenen Leistungen auf Grundlage dieses Vertrags von beiden Vertragspartnern zurückzugewähren sind. Mit der Erklärung von dem Rücktritt wird ein zugrundeliegender Vertrag in ein Rückabwicklungsschuldverhältnis überführt, welches als Rechtsgrundlage für die Rückgewähr dient. Beispielsweise kann ein Unternehmer von dem Kaufvertrag für Betriebs- und Geschäftsausstattung, die er aus dem Gründungszuschuss finanziert, im Falle des Lieferverzugs durch den Verkäufer, durch Erklärung des Rücktritts, zurücktreten.
Das Recht zur Ausübung von dem Rücktritt obliegt in Form eines Gestaltungsgeschäfts allein der rücktrittsberechtigten Vertragspartei. Demzufolge kann eine Rückabwicklung des Vertrages von nur einer Vertragspartei erwirkt werden und damit eine Änderung der Rechtslage erfolgen. Neben den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt können ferner entsprechende Regelungen im Vertrag getroffen werden. Gesetzlich anerkannte Gründe für einen Rücktritt stellen Lieferverzug bzw. Lieferausfall dar.