24.08.2010

Der Frachtvertrag

Der Frachtvertrag stellt einen speziellen Beförderungsvertrag über den Transport von Waren und Dienstleistungen dar. Die Vertragsgrundlagen werden im Frachtbrief niedergelegt. Unterschieden werden können internationale und nationale Regelungen zum Frachtvertrag. International gilt der Beförderungsvertrag im Straßenverkehr im Rahmen des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr dem momentan alle europäischen und diverse Staaten des Mittelmeerraums beigetreten sind.

In Deutschland ist der Frachtvertrag im Handelsrecht als Vertragstyp und rechtssystematisch im Transportrecht geregelt. Im Frachtvertrag werden im Rahmen der §§ 407ff. HGB die Rechtsbeziehungen zwischen Frachtführer und Absender geregelt. Der Frachtführer verpflichtet sich im Rahmen seiner Selbstständigkeit ein vom Absender übertragenes Frachtgut gegen die Zahlung eines Entgeltes an den benannten Empfänger zu transportieren. Verschiedene internationale Abkommen der Bundesrepublik Deutschland überlagern die Bestimmungen des HGB. Diese Abkommen stellen das CRM für den internationalen Straßengüterverkehr, die COTIF und das Warschauer Abkommen für den Luftfrachtverkehr dar.

Der Frachtvertrag ist vom Speditionsvertrag, der in §§453 ff. HGB geregelt ist, zu unterscheiden. Der Hauptunterschied besteht in der Verpflichtung der Beförderung des Frachtguts. Während der Frachtvertrag die Verpflichtung der Beförderung des Frachtgutes regelt, schuldet der Spediteur nur die Besorgung des Transports.

Als Fertigungseinzelkosten werden Kosten bezeichnet die im Rahmen der Fertigung direkt verursachungsgerecht auf einen bestimmten Kostenträger verteilt werden können. Fertigungseinzelkosten fallen für Fertigungsmaterial, Einzellohnkosten der Fertigung und Sondereinzelkosten der Fertigung an. Die Sondereinzelkosten der Fertigung lassen sich im Gegensatz zu den normalen Fertigungseinzelkosten nur auftrags- oder losbezogen, nicht aber konkret einer Einheit, zuordnen. Beispiele für Sondereinzelkosten der Fertigung stellen Spezialwerkzeuge und Konstruktionszeichnungen dar.

Die Fertigungseinzelkosten als Teil der Fertigungskosten ergeben mit den Materialkosten die Herstellkosten der Produktion eines Produktes. Anwendung finden die Fertigungseinzelkosten im Rahmen der traditionellen Vollkostenrechnung als Zuschlagsbasis für die Verteilung der Fertigungsgemeinkosten. Die Fertigungseinzelkosten sollten im Rahmen der Planung der Gesamtkosten, Absatzmengen und Preiskalkulation bereit im Businessplan der Existenzgründung geplant und kalkuliert werden.

Die Zuordnung der Fertigungsgemeinkosten auf die einzelnen Kostenstellen bzw. Kosteneinheiten erfolgt im Rahmen der Zuschlagskalkulation über Zuschlagssätze. Die Zuschlagskalkulation kann dabei einstufig oder mehrstufig erfolgen.

13.08.2010

Die Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer stellt eine Steuer dar, die bei Zuwendungen von Todes wegen anfällt und nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes steuerpflichtig ist. Die Steuerschuld tritt dabei im Todesfall ein. Die Steuerhöhe bemisst sich nach dem Wert der Erbschaft und der zugehörigen Steuerklasse. Bei der Festsetzung der Steuer werden Steuerfreibeträge berücksichtigt. Auf die Steuerhöhe hat ferner der Verwandtschaftsgrad zum Erblasser einen Einfluss. Die Bewertung sämtlicher Vermögensgegenstände erfolgt im Rahmen der Steuerfestlegung zum Todeszeitpunkt.

Die Erbschaftsteuer wird als Landessteuer erhoben wobei für Ehegatten eine Entlastung über die Freibeträge erfolgt. Steuerfrei sind Kunstgegenstände, wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken im Falle eines öffentlichen Interesses. Auch die Vererbung von selbstgenutztem Wohnraum ist steuerfrei.

Werden Vermögensgegenstände die im Rahmen eines Unternehmenskonzepts aus einer Selbstständigkeit stammen vererbt, unterliegen diese ebenfalls der Steuerpflicht. Aktuell im Jahr 2010 wurden im Rahmen einer Reform wesentliche Änderungen bezüglich der Erbschaftsteuer auf den Weg gebracht. Für Erben der Steuerklasse II wurden die Steuersätze reduziert. Erben eines Betriebes können ferner nur noch zwischen dem Fünf-Jahres-Modell und dem Sieben-Jahres-Modell wählen. In diesem Zusammenhang wurden ferner die Anforderungen an die jeweils einzuhaltende Lohnsumme und den Anteil des Verwaltungsvermögens am Gesamtvermögen verringert.

Der Effektivsteuersatz stellt das Verhältnis der tatsächlichen Steuerlast im Verhältnis zum Unternehmensertrag vor Steuern dar. Daraus wird es möglich die wirtschaftliche Steuerbelastung verschiedener Handlungsalternativen als steuerbedingte Reduktion von ökonomischen Zielgrößen in Form eines Prozentsatzes zu bestimmen. Zur Ermittlung des Effektivsteuersatzes können unterschiedliche Berechnungsmethoden unterschieden werden.

Die Bestimmung der Steuerbelastungen zukünftiger Investitionsobjekte erfolgt über Effektivsteuersatzkonzepte die als „forward-looking concepts“ bezeichnet werden. Mit deren Hilfe ist es möglich Investitions- und Standortentscheidungen zu unterschützen und steuerliche Rahmenbedingungen von Realinvestitionen offenzulegen. Im Rahmen der forward-looking concepts finden die analytischen Effektivsteuersatzmodelle von King/Fullerton, Deveroux/Griffith und die von finanzplanorientierten Unternehmensmodellen, wie dem European Tax Analyser, abgeleiteten Effektivsteuersätze ihre Anwendung.

Die verschiedenen Effektivsteuersatzmodelle unterscheiden sich hinsichtlich der zugrundegelegten ökonomischen Zielgrößen und dem Umfang der zugrundegelegten Steuerbemessungsgrundlagenkomponenten. Als ökonomische Zielgröße bietet sich die Rendite eines Investitionsobjektes an und findet ihre Anwendung im Modell von King/Fullerton und im European Tax Analyser (ETA). Die Rendite wird im Modell von King/Fullerton aus arbitragefreien Güter- und Kapitalmärkten abgeleitet und im ETA aus den Endwerten der zugrunde liegenden Finanzpläne bestimmt.

Die Anwendung des Effektivsteuersatzes zur Entscheidungsunterstützung von Investitionen kann die effektive Umsetzung des Businessplan eines Unternehmens entscheidend unterstützen bzw. beeinflussen.

4.08.2010

Der Debitor

Ein Debitor ist ein Schuldner von Geld, Waren oder Dienstleistungen. Der Gläubiger eines Schuldverhältnisses wird Kreditor genannt. Anwendung findet der Begriff des Debitors im Bankwesen, der Debitorenbuchhaltung und im Factoring. Umgangssprachlich steht der Begriff des Debitors auch für Kunden. In diesem Rahmen stellt der Kunde einen Interessenten an einer bestimmten Ware oder Dienstleistung dar die ihm der Kreditor in Form des Lieferanten verkauft.

Im Rahmen der Buchhaltung findet der Begriff Debitor seine Anwendung bei der Erstellung und Verbuchung auf einem Debitorenkonto. In der Betriebswirtschaftslehre wird die verwendete Kennzahl zur Messung der Umschlagsgeschwindigkeit der Forderungen das Debitorenziel genannt.

Im Zuge der Umsetzung des Geschäftsplans ist es für Unternehmer nach der Existenzgründung notwendig als Debitor aufzutreten um Anfangsinvestitionen und Erweiterungsinvestitionen tätigen zu können.

Die letzten bei uns veröffentlichten Beiträge beschäftigten sich mit verschiedenen Begriffen die im Rahmen der Existenzgründung und Tätigkeit in der Selbstständigkeit interessant sind und Gründern wie auch Unternehmern hilfreich sind. Im Rahmen des Artikels zum Buchwert erfahren unsere Leser wie sich dieser Ergibt und welche steuerrechtlichen Vorgaben existieren. Grundsätzliche Informationen zur Betriebsbuchführung erhalten Interessierte in einem weiteren Artikel. Die Bargründung als spezielle Gründungsform wurde ferner in einem interessanten Artikel Gründern vorgestellt. Wie sich die Arbeitsmotivation bildet und welche Einflussmöglichkeiten für diese bestehen lesen Unternehmer und Gründer in einem eigens dafür veröffentlichten Artikel. Innerhalb der letzten Wochen wurde zudem näher auf den Begriff der Abgaben eingegangen und die Aktivseite der Bilanz anschaulich erklärt.

30.07.2010

Der Buchwert

Als Buchwert werden die im Rahmen der Buchführung angesetzten Werte von Unternehmen bzw. einzelnen Wirtschaftsgütern verstanden. Der Buchwert eines Wirtschaftsgutes ergibt sich handels- und steuerrechtlich aus den Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes abzüglich der Abschreibungen und zuzüglich der Zuschreibungen. Wird der Buchwert nach dem Umwandlungssteuergesetz definiert stellt der Buchwert den niedrigstmöglichen Wertansatz dar.

Setzt man den Buchwert für ein gesamtes Unternehmen an, umfasst dieser den Eigenkapitalwert der auf die Unternehmensinhaber entfällt und sich aus den Aktivposten vermindert um die Verbindlichkeiten und Sonderposten ergibt. Handelt es sich um eine Aktiengesellschaft stellt der Buchwert pro Aktie eine Kennziffer dar die die Höhe des Eigenkapitals pro Aktie angibt. Im Buchwert ist nur der bilanzierte Wert der Aktivposten inbegriffen, die stillen Reserven werden vernachlässigt. Einfluss auf die Höhe des Buchwertes hat zudem das verwendete Rechnungslegungssystem. Kenntnisse hinsichtlich der doppelten Buchführung insbesondere dem Buchwert sollten bereits vor der Gründung eines Unternehmens bei der Erstellung des Businessplan berücksichtigt werden. Eine Entscheidung das Rechnungswesen über eigene Mitarbeiter zu realisieren oder einen Steuerberater einzubeziehen sollte sorgfältig abgewogen werden.

Je nach Anwendung des HGB, IFRS oder US-GAAP werden unterschiedliche bilanzielle Wertansätze gebildet die unter Umständen stark differieren können. Auch entspricht der Buchwert nur dem Zeitwert wenn die Abschreibungen dem tatsächlichen Wertverzehr entsprechen. Sind die Abschreibungen zu hoch angesetzt müssen diese über die Bildung stiller Reserven berichtigt werden. Ein zu hoher Buchwert ist nur im Rahmen des Anlagevermögens kurzfristig erlaubt. Hinsichtlich des Umlaufvermögens ist dies aufgrund des strengen Niederstwertprinzips nicht möglich.

Die Durchführung der Betriebsbuchführung hat das Ziel Daten zu ermitteln, die tauglich sind Aussagen über das Ergebnis innerbetrieblicher Prozesse zu gewinnen und über die Bereitstellung dieser unterscheidungsunterstützend zu wirken. Die Betriebsbuchführung erfolgt im Rahmen des betrieblichen Rechnungswesens und erhält ihre Ausgangsdaten aus der Finanzbuchführung.

Der Betriebsbuchführung liegt das Ziel der höheren Wirtschaftlichkeit zugrunde und soll der Grundlage zu Erkenntnisgewinnung hinsichtlich des Minimierungsziels bzw. Maximierungsziels dienen. Aufgabe der Betriebsbuchführung ist es interne Sachverhalte zu analysieren und deren Zielerfüllungsgrad für interne Adressaten zugänglich machen.

Die Notwendigkeit zur Durchführung der Betriebsbuchführung ist darin begründet, dass die Betriebsbuchführung  den ausschließlich vergangenheitsbezogenen Erkenntnisgewinn durch die Finanzbuchhaltung in die Gegenwart erweitern  soll. Mit Hilfe der Betriebsbuchführung ist es ferner möglich die Ergebnisse des Kerngeschäfts von denen die nicht zum Kerngeschäft gehören abzugrenzen und somit einen zusätzlichen Informationsgehalt für den Unternehmer zu liefern. Die Durchführung der Betriebsbuchführung ist direkt nach der Existenzgründung vorzunehmen und ermöglicht es die Vorgaben aus dem Businessplan hinsichtlich des Kerngeschäfts zu kontrollieren.

21.07.2010

Die Bargründung

Im Rahmen einer Bargründung erfolgt die Gründung einer Aktiengesellschaft im Gegensatz zur Sachgründung über die vollständige Einlage des Eigenkapitals in Form von Geldeinlagen. Als häufigste Form der Gründung eines Unternehmens erhalten die Gründer gegen Zahlung von Geldmitteln ihren Anteil am Unternehmenskapital verbrieft. Die Höhe der notwendigen Einlage richtet sich nach der Rechtsform des zu gründenden Unternehmens.

Vorteilhaft gestaltet sich die Bargründung dahingehend, dass die Gründer im Rahmen der Existenzgründung nicht persönlich für die Verluste der gegründeten Aktiengesellschaft haften sondern nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Bei Gründung einer Aktiengesellschaft ist gem. § 7 AktG ein Mindestnennkapital von 50.000 Euro einzuzahlen. Das Mindeststammkapital beträgt bei einer Aktiengesellschaft 12.500 Euro die im Rahmen der Bargründung durch alle Gründer in bar zu erfolgen hat. Jeder Gesellschafter hat mindestens 250 Euro Stammeinlage zu leisten.
Eine Mindesteinzahlungsverpflichtung besteht in Höhe von 25% der Stammeinlage mindestens allerdings 12.500 Euro. Die getätigte Einzahlung im Rahmen der Bargründung ist vor Eintragung in das Handelsregister vorzunehmen.

Die Arbeitsmotivation eines Arbeitnehmers spiegelt die innerlichen Beweggründe  zu seiner Arbeitsleistung wieder. Verfügt ein Arbeitnehmer über eine hohe Arbeitsmotivation wird er sich aktiv für die Erreichung der Ziele seines Arbeitgebers einsetzen. Eine hohe Arbeitsmotivation kann auf intrinsischen oder extrinsischen Faktoren beruhen. Unter die intrinsischen Faktoren zählen alle Motive die aus der persönlichen Befriedigung in der Arbeit, dem Wohlfühlen innerhalb eines Kollektivs sowie dem Gefühl gebraucht zu werden resultieren. Extrinsische Motive zur Arbeitsmotivation stellt bspw. das Entgelt, Status und Überlebenswille dar.

Auswirkungen auf die Arbeitsmotivation kann das Verhalten des sich in der Selbstständigkeit befindlichen Arbeitgebers ggü. seinem Arbeitnehmer haben. Kontrolliert dieser besonders ausgeprägt, stellt er zu geringe Leistungsanforderungen oder gibt er dem Arbeitnehmer das Gefühl sich nicht einbringen zu können bzw. zu sollen, wirkt dies negativ auf die Arbeitsmotivation.

Zur Schaffung von Arbeitsmotivation sollte versucht werden dem Arbeitnehmer Freiräume einzuräumen und eine persönliche Identifikation mit der Arbeit zu erreichen. Die Förderung der Teambildung kann sich ebenfalls förderlich auf die Arbeitsmotivation auswirken.

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