12.07.2010

Dei Aktivseite der Bilanz

Auf der Aktivseite der Bilanz werden die Vermögensgegenstände bzw. Vermögenskonten eines Unternehmens, wie der Mini GmbH, ausgewiesen. Dabei unterteilt sich die Aktivseite der Bilanz in das Anlagevermögen welches immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen umfasst und das Umlaufvermögen mit Vorräten, Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen, Wertpapiere und dem Zahlungsmittelbestand und Bankguthaben.

Die Gliederung der Aktivseite der Bilanz regelt sich für große und mittelgroße Unternehmen nach §266 (2) HGB. Für kleinere Kapitalgesellschaften gilt gem. §267 Abs. 1 AktG nur eine Verpflichtung zum verkürzten Ausweis. Über den Vergleich der Endbestände der Aktivseite und der Passivseite einer Bilanz lassen sich Aussagen zur wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens ableiten. Prinzipiell hat die Bilanzierung eine Dokumentationsfunktion, Gewinnermittlungsfunktion und Informationsfunktion für Eigentümer und Fremdkapitalgeber.

Eine Bilanz ist jährlich im Rahmen des Jahresabschlusses zur Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden von jedem Unternehmen nach Existenzgründung zu erstellen. Dabei bestehen Aktivierungsgebote, -wahlrechte und -verbote nach Handelsrecht und Steuerrecht.

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