9.07.2010

Der Begriff Abgaben

Der Begriff Abgaben kann je nach Wirtschaftssystem unterschiedlich definiert werden. Im Bereich der Geldwirtschaft handelt es sich bei Abgaben um Geldleistungen, die vom Steuerpflichtigen auf Grundlage gesetzlicher Regelungen (Abgabenordnung) an den Staat gezahlt werden. Damit werden Abgaben in der Regel mit Steuern gleichgesetzt. Je nach Unternehmensgröße werden Abgaben den Verwaltungskosten zugerechnet oder direkt mit den Steuern verrechnet. Der aufgrund Ihres periodischen Anfalls ist bei Steuern eine zeitliche Abgrenzung im Rahmen der Kostenrechnung vorzunehmen.

Die Abgabenordnung stellt die zentrale gesetzliche Grundlage zur Regelung der öffentlichen Abgaben dar. Sie regelt im Wesentlichen das Verfahrensrecht der Steuern und bezieht sich auf alle Abgaben die den Steuern zuzurechnen sind. Sonstige Abgaben bedürfen einer gesonderten gesetzlichen Grundlage. Im Gegensatz zur Geldwirtschaft handelt es sich in der Naturalwirtschaft bei Abgaben um Naturalien die in materieller Form vom Abgabepflichtigen geleistet werden.

Abgaben sind grundsätzlich vom Arbeitnehmer und dem aus der Selbstständigkeit resultierenden Unternehmer zu zahlen.

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