10.08.2010

Der Effektivsteuersatz

Der Effektivsteuersatz stellt das Verhältnis der tatsächlichen Steuerlast im Verhältnis zum Unternehmensertrag vor Steuern dar. Daraus wird es möglich die wirtschaftliche Steuerbelastung verschiedener Handlungsalternativen als steuerbedingte Reduktion von ökonomischen Zielgrößen in Form eines Prozentsatzes zu bestimmen. Zur Ermittlung des Effektivsteuersatzes können unterschiedliche Berechnungsmethoden unterschieden werden.

Die Bestimmung der Steuerbelastungen zukünftiger Investitionsobjekte erfolgt über Effektivsteuersatzkonzepte die als „forward-looking concepts“ bezeichnet werden. Mit deren Hilfe ist es möglich Investitions- und Standortentscheidungen zu unterschützen und steuerliche Rahmenbedingungen von Realinvestitionen offenzulegen. Im Rahmen der forward-looking concepts finden die analytischen Effektivsteuersatzmodelle von King/Fullerton, Deveroux/Griffith und die von finanzplanorientierten Unternehmensmodellen, wie dem European Tax Analyser, abgeleiteten Effektivsteuersätze ihre Anwendung.

Die verschiedenen Effektivsteuersatzmodelle unterscheiden sich hinsichtlich der zugrundegelegten ökonomischen Zielgrößen und dem Umfang der zugrundegelegten Steuerbemessungsgrundlagenkomponenten. Als ökonomische Zielgröße bietet sich die Rendite eines Investitionsobjektes an und findet ihre Anwendung im Modell von King/Fullerton und im European Tax Analyser (ETA). Die Rendite wird im Modell von King/Fullerton aus arbitragefreien Güter- und Kapitalmärkten abgeleitet und im ETA aus den Endwerten der zugrunde liegenden Finanzpläne bestimmt.

Die Anwendung des Effektivsteuersatzes zur Entscheidungsunterstützung von Investitionen kann die effektive Umsetzung des Businessplan eines Unternehmens entscheidend unterstützen bzw. beeinflussen.

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