Ein Gesetz enthält verschiedene verbindliche Rechtsnormen die allgemeingültig sind und durch den Gesetzgeber in Form des Staates erlassen werden. Die Schaffung von einem Gesetz beruht auf dem Bedürfnis von Gemeinschaften, auf Grundlage dauerhafter und gleichmäßig geregelter Verhältnisse, zusammenleben zu wollen. Der Begriff Gesetz kann in materiellem und formellem Sinn definiert werden. Ein formelles Gesetz wie das Bürgerliche Gesetzbuch ist ein durch Verfassungsorgane erlassenes Gesetz verfassungskonformer Form. Formelle Gesetze werden im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens durch das Parlament beschlossen und per Gesetzesblatt veröffentlicht.
Als materielles Gesetz kann jede generell-abstrakte Regelung mit Außenwirkung angesehen werden, die durch einen Träger öffentlicher Gewalt für eine unbestimmte Zahl von Einzelfällen erlassen wird. Demzufolge stellt das Bürgerliche Gesetzbuch ebenfalls ein materielles Gesetz dar. Verwaltungsvorschriften die nur das Innenverhältnis einer Behörde tangieren stellen keine materiellen Gesetze dar. Unternehmensgründer haben im Rahmen ihrer Selbstständigkeit eine Reihe von formellen und materiellen Gesetzen zu beachten.
Ein Gesetz kann gleichzeitig formeller und materieller Rechtsnatur sein, muss es aber nicht. Während materielle Gesetze ausschließlich parlamentarisch im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens beschlossen werden, erlassen öffentliche Verwaltungseinrichtungen materielle Gesetze in Form von Verordnungen, Satzungen und Verwaltungsvorschriften mit ausschließlicher Innenwirkung.