Unter Rechtsformen werden die verschiedenen Möglichkeiten der Ausgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen einer Gesellschaft verstanden, die exiplizit im Gesellschaftsvertrag bzw. in anderer rechtsgültiger Form festzulegen ist.
Für die verschiedenen Rechtsformen sind unterschiedliche gesetzliche Regelungen zu Fragen des Grundkapitals, der Anzahl und Verpflichtungen der Gesellschafter, den Geschäftsführerbefugnissen und den Pflichten zur Publizität vorhanden. Beispielsweise werden die Unterschiede bei der Haftung ersichtlich wenn man zugrunde legt, das eine natürliche Person als Einzelunternehmer mit ihrem gesamten privaten Vermögen für die Verbindlichkeiten die sich aus dem Einzelunternehmen ergeben haftet und die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft wie beispielsweise der 1 Euro GmbH nur in Höhe ihrer Einlage haften.
In Deutschland stellen Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen und sonstige Rechtsformen des öffentlichen Rechts die möglichen Rechtsformen dar.Nach den Rechtsformen unterscheiden sich auch die Anforderungen die an die Errichtung, den Betrieb und die Liquidation eines Unternehmens gestellt werden. Auch das Recht der Gesellschafter bzw. Anteilseigner zur Geschäftsführung ist abhängig von Wahl der jeweiligen Rechtsform eines Unternehmens.